Vorübergehende Gestattung eines Gaststättengewerbes

Eine Gestattung ist erforderlich, wenn vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausgeübt wird. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass ein besonderer Anlass für den Ausschank vorliegt (z. B. Schützenfest, Tag der offenen Tür, ...). Antrag ist rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde einzureichen.


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101