Informationen zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

Ergebnisse der Landtagswahl 2022

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten und wird auf fünf Jahre gewählt. Der Landtag ist oberstes Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er wirkt bei der Bildung der Landesregierung mit, verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.

Alle wesentlichen Informationen zu dieser Wahl finden Sie auf der Seite der Landeswahlleiterin.

Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung zur Wahl des deutschen Landtags

Bekanntmachung zur Einsichtnahme Wählerverzeichnis Landtagswahl 2022

Wahlkreis 76 Georgsmarienhütte

Hierzu gehören die Gemeinden Bad Laer, Bad Rothenfelde, Glandorf, Hagen a.T.W. und Hasbergen, sowie die Städte Bad Iburg und Georgsmarienhütte.

Das Wahlbüro der Gemeinde Hasbergen befindet sich im Rathaus der Gemeinde Hasbergen, Bürgeramt, Zimmer 101-104. Telefonisch ist das Wahlbüro unter 05405-502111 zu erreichen, sowie über Fax 05405-50266 und per E-mail unter pracht@hasbergen.de .

Die Öffnungszeiten lauten:     Montag bis Freitag  8.00 – 12.00 Uhr

                                               Dienstag               14.00 – 16.00 Uhr

                                               Donnerstag           14.00 – 19.00 Uhr

                                               Freitag, den 07.10.2022 8.00 – 13.00 Uhr

Wahlberechtigung/Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens seit drei Monaten einen Wohnsitz in Niedersachsen hat und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger der Gemeinde Hasbergen sollte bis zum 18. September 2022 eine

Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Voraussetzung hierfür ist, dass am Stichtag 28. August 2022 die o.g. Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.

Auf dieser Karte ist angegeben, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Wenn jemand bis zum 18.09.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, die Wahlrechtsvoraussetzungen jedoch erfüllt, sollte sich die Person zeitnah im Wahlbüro der Gemeinde Hasbergen melden (Bürgeramt). Hier kann eine Wahlberechtigung geprüft werden.

Stimmabgabe

Am Wahlsonntag, 9. Oktober 2022, besteht von 08:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit im Wahllokal (sh. Hinweis auf der Wahlbenachrichtigungskarte) zu wählen (sog. Urnenwahl).

Bei der Landtagswahl können bis zu zwei Stimmen vergeben werden. Der Stimmzettel ist zweispaltig aufgebaut. In der linken Spalte (schwarz gedruckt) wird die Erststimme vergeben. In der rechten Spalte (blau gedruckt) die Zweitstimme.

Stimmzettel Landtagswahl 2022

Briefwahl

Wer an der Urnenwahl im Wahllokal gehindert ist, kann auf Antrag auch per Briefwahl abstimmen. Hierzu müssen Sie bei der Gemeinde Hasbergen einen Wahlschein beantragen. Dieser kann schriftlich (sh. Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte; diese bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben!) oder mündlich gestellt werden. Der Antrag kann auch per E-Mail oder Fax gestellt werden. Eine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS ist nicht zulässig.

Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person persönlich ausgegeben oder versandt. Eine Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier VolmachtgeberInnen agiert. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Die Unterlagen werden dann voraussichtlich ab dem 12.09.2022 an die von Ihnen benannte Anschrift versandt. 

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 06.10.2022) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht zu frankieren. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall das im Einlieferungsland zu entrichtende Porto selbst zu zahlen haben.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Infobroschüre Landtagswahl 2022
Hinweise Eintragung Wählerverzeichnis

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