Witwen-/Witwerrente

Bereitstellung von Rentenleistungen für Witwen und Witwer

Voraussetzungen
Tod des Ehegatten
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Ehegatten (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich).
Bei Unfalltod kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichen.Witwen-/Witwereigenschaft (rechtsgültige Ehe im Zeitpunkt des Todes)
keine neue Eheschließung

Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Versicherungsunterlagen oder den Rentenbescheid / Rentenmitteilung d. Verstorbenen
Bankverbindung
eigene Versicherungsnummer
Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen, Betriebsrente oder Zusatzrente)
Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die des Verstorbenen ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse (n) und Art(en) der Krankenversicherung).



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202