Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann auf Antrag nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für die Dauer von 10, 20 und 30 Jahren möglich.
Unterlagen:
Nutzungsrechturkunde
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Giesecke
05405 502 314