Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann auf Antrag nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für die Dauer von 10, 20 und 30 Jahren möglich.

Unterlagen:
Nutzungsrechturkunde



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Giesecke
05405 502 314