Unterhaltssicherung Wehrdienst/Zivildienst
Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehr- und Zivildienstleistende.
Für die Beantragung sind Anträge im Bürgeramt der Gemeinde erhältlich. Zuständige Behörde ist der Landkreis Osnabrück.