Statusänderungen des Wohnsitzes
Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Gemeinde soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Gemeinde soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Das Bürgeramt berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend dem Meldegesetz.
Unterlagen
Erklärungsvordruck (wird vom Bürgeramt ausgefüllt) Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.) Wohnungsgeberbestätigung - siehe Formulare
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer:
0 Tage
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101