Rentenantrag

Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger.

Versicherte, die mindestens 60 Monate Beitrags- oder Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder den letzten Beitrag dorthin geleistet haben, müssen ihren Rentenantrag bei der Bundesknappschaft stellen!

Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen- /Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z.B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • Bei Aussiedlern: Registrierschein

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid oder ggf. Rentenmitteilung des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n ggf. Nachweis über Ausbildung


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202