Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich)
In hier nicht näher bezeichneten Ausnahmefällen kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichen; 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung) Auflistung der ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge Angaben zu den Gesundheitsstörungen bzw. Erkrankungen Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte Angaben über stationäre Behandlungen und Kuren in den letzten 3 Jahren ggf. Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
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in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |