Reisepass
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.
Unterlagen
Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.
Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Gebühren:
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
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Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
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letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde