Reisepass

Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung der Eltern). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer:

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei (i.d.R. 3-4 Wochen).
In dringenden Fällen ist auch die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich (i.d.R. 48 Stunden).
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden.

Unterlagen

Identitätsnachweis (alter Reisepass oder Personalausweis)

Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.

Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung)

Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10  Jahre

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
4  Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR


Welche Gebühren fallen an?
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 21,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101