Personalausweis

Ausstellen von Personalausweisen und vorläufigen Dokumenten.

Der Antragsteller muss Deutscher sein. Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmmung geben.

Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.

Benötigte Unterlagen:

Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)

1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.

ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde


Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin (i.d.R. 3-4 Wochen). Der vorläufige Personalausweis wird nach Feststellung der Personalien sofort ausgestellt.

Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Personalausweis 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101