Personalausweis
Ausstellen von Personalausweisen und vorläufigen Dokumenten.
Der Antragsteller muss Deutscher sein. Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmmung geben.
Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.
Benötigte Unterlagen:
Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild für 9 Euro fertigen zu lassen.
ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro