Namensänderung im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Sie haben geheiratet oder Ihren Namen geändert? Dann sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugbrief und - schein ändern zu lassen. Auch eine von Ihnen beauftragte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.

Zuständig hierfür ist der Landkreis Osnabrück, Straßenverkehrsamt. Weitere Informationen erhalten Sie dort.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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