Maklererlaubnis
Wer gewerbsmäßig den Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen oder von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen vermitteln will bedarf der sog. Maklererlaubnis. Das gleiche gilt für Baubetreuer. Zuständig für die Erteilung der Maklererlaubnis ist der Landkreis Osnabrück. Weitere Informationen erhalten Sie dort.