Kurzzeitkennzeichen (ehemals Rote Kennzeichen)
Kurzzeitkennzeichen werden nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind maximal für 5 Tage gültig. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück (Straßenverkehrsbehörde). Bitte informieren Sie sich dort.