Krankenhilfe

Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII

Voraussetzungen
Der Antragsteller ist gemeldet und/oder hält sich hier auf.Der Antragsteller ist nicht krankenversichert.

Unterlagen

Von Personen, die keine laufende Hilfe beziehen, sind bei Antragstellung vorzulegen:
PersonalausweisNachweise über das gesamte EinkommenNachweise über evtl. vorhandenes VermögenNachweise über Miete und WohngeldNachweise über KrankenversicherungszeitenNachweise über Versicherungen



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201