Krankenhauskosten an Asylbewerber
Der Asylantrag wurde gestellt. Der Asylbewerber wurde dieser Kommune zugewiesen und erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ldf. Leistungen oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen.
Wenn die Krankenhauseinweisung der Abteilung für Bürgerservice nicht vor dem Krankenhausaufenthalt vorgelegt wurde, können die Krankenhauskosten erst ab dem Tag übernommen werden, an dem das Sozialamt von der Krankenhausaufnahme des Erkrankten erfährt. Dieses gilt in der Regel nicht für Notaufnahmen. Von der Selbstbeteiligung an den Krankenhauskosten für die ersten 14 Tage sind Nichtversicherte befreit. Krankenhauskosten für auswärtige Asylbewerber werden von der Stadt nicht übernommen.
Unterlagen
Personalausweis (bei Ausländern Reisepaß, Visum, Aufenthaltsberechtigung) Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte) Einkommensnachweise über sämtliche Einkünfte z.B. Lohnbescheinigungen, Mietnachweise über die angemietete Wohnung
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |