Krankenhauskosten an Asylbewerber

Gewährung von Leistungen bei Krankheit nach dem AsylbLG (Übernahme von Krankenhaus- und Krankentransportkosten für Asylbewerber, Übernahme der Folgekosten für Asylbewerber)

Der Asylantrag wurde gestellt. Der Asylbewerber wurde dieser Kommune zugewiesen und erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ldf. Leistungen oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen.

Wenn die Krankenhauseinweisung der Abteilung für Bürgerservice nicht vor dem Krankenhausaufenthalt vorgelegt wurde, können die Krankenhauskosten erst ab dem Tag übernommen werden, an dem das Sozialamt von der Krankenhausaufnahme des Erkrankten erfährt. Dieses gilt in der Regel nicht für Notaufnahmen. Von der Selbstbeteiligung an den Krankenhauskosten für die ersten 14 Tage sind Nichtversicherte befreit. Krankenhauskosten für auswärtige Asylbewerber werden von der Stadt nicht übernommen.

Unterlagen

Personalausweis (bei Ausländern Reisepaß, Visum, Aufenthaltsberechtigung) Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte) Einkommensnachweise über sämtliche Einkünfte z.B. Lohnbescheinigungen, Mietnachweise über die angemietete Wohnung



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201