Kosten Heimunterbringung

Persönliche Beratung sowie Gewährung von einmaligen und laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Pflege in Zusammenhang mit der Heimunterbringung.

Zuständig für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Pflege im Zusammenhang mit der Heimunterbringung ist das Kreissozialamt.

Diese Dienstleistung wird vom Landkreis Osnabrück erbracht.
Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit direkt an den Landkreis Osnabrück.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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