Kirchenausstrittserklärung
Der Austritt aus einer Kirche wird in Niedersachsen beim Standesamt erklärt. Hierzu kommen Sie persönlich zum Standesamt. Die Erklärung wird dann von uns aufgenommen. Eine einfache schriftliche Erklärung Ihrerseits reicht nicht aus!
Sie sollten Angaben über Ihren Taufort und sofern Sie verheiratet sind oder waren, Angaben über Ihr Eheschließungsdatum und den Eheschließungsort machen können.
Den Austritt aus einer Kirche kann u.a. erklären
- wer volljährig ist,
- wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (auch ohne Zustimmung der Eltern)
- für Kinder zwischen 12 und 14 Jahre, die gesetzlichen Vertreter, allerdings mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- für Kinder unter 12 Jahre, nur die gesetzlichen Vertreter
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
30,00 Euro
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103