Kindererziehungszeiten / -leistungen
Ermittlung von Kindererziehungszeiten zur Berechnung von Rentenansprüchen.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggf. des Vaters), Geburtsnachweis des Kindes, eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist, Bankverbindung.
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201