Jugendpflege
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
weiterführende Links
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Kontakte:
Frau Barz
05405 502 120