Hilfe für Blinde (Blindengeld), hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose
Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und für Gehörlose.
Zuständig für die Gewährung von Hilfen ist der Landkreis Osnabrück. Informieren Sie sich bitte dort.