Gleichstellungsbeauftragte

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten tragen dazu bei, den Auftrag des Grundgesetzes und der Nds. Verfassung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Dabei geht es ihr immer um die Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft und letztlich um kommunale Fragen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Abs. 2

„MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT. DER STAAT FÖRDERT DIE TATSÄCHLICHE DURCHSETZUNG DER GLEICHBERECHTIGNG VON FRAUEN UND MÄNNERN UND WIRKT AUF DIE BESEITIGUNG BESTEHENDER NACHTEILE HIN.“

Niedersächsische Verfassung
Artikel 3 Abs. 2 Satz 3

„DIE ACHTUNG DER GRUNDRECHTE, INSBESONDERE DIE VERWIRKLICHUNG DER GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN, IST EINE STÄNDIGE AUFGABE DES LANDES, DER GEMEINDEN UND LANDKREISE.“


Sie können sich bei folgenden Fragen und Themen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:• Vereinbarkeit von Familie und Beruf• Beruflicher Wiedereinstieg• Teilzeit / geringfügige Beschäftigungsverhältnisse• Häusliche Gewalt / Gewalt gegen Frauen• Sexuelle Belästigung / sexueller Missbrauch• Chancengleichheit von Frauen und Männern• Individuelle vertrauliche Erstberatung von Frauen und Männern• Trennungs- und Scheidungsregelungen wie auch Umgangsregelungen• Situation Alleinerziehender• Themenbezogene Projekte und Angebote• Netzwerkarbeit mit den örtlichen Institutionen, Verbänden und Menschen



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau J. Schmied
05405 502 204