Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes

Die Inanspruchnahme des Straßenraums, Bürgersteigs und der Seitennebenräume bedarf der Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. bei Festen, Umzügen, Bauarbeiten o.ä. sowie bei Großraum- und Schwertransporten der Fall. Zuständig für die Genehmigung ist der Landkreis Osnabrück, die Gemeinde muss jeweils ihr Einverständnis erklären.


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Herr Tillner
05405 502 201