Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
)
1 Tag bis 6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
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Es fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103