Gaststättenrecht: Bescheinigung - Erkenntnisstand

Geben Gaststättengewerbetreibende in der Anzeige an, dass in Ausübung ihrer Tätigkeit alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, ist die zuständige Stelle verpflichtet, unverzüglich die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden zu überprüfen.

Auf Verlangen der Gewerbetreibenden bescheinigt die zuständige Stelle die Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung. 

Unterlagen:

Um eine Identitätsprüfung zu ermöglichen, sollten bei persönlicher Antragstellung folgende Dokumente mit sich geführt und auf Verlangen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Für die Ausstellung dieser Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem Zeitaufwand. Maximal kann diese Gebühr absehbar bis zu 56,00 Euro betragen.

Kontakte:

Frau Kindel
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101