Erschließungskosten
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe des Baugesetzbuches.
Die Erschließungskosten umfassen Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die ErschließungsanlagenKosten für die erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtung für ihre Entwässerung und ihre BeleuchtungÜbernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
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in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Bensmann
05405 502 313
Herr Korte
05405 502 312
Frau Westenberg
05405 502 315