Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen

Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die Meldebehörde zuständig für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Amtliche Beglaubigungen sind auch für private Schriftstücke möglich.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nur vom Standesamt ausgestellt werden. Sie dürfen nur beglaubigt werden, wenn die Neuausstellung nicht in Betracht kommt z.B. bei ausländischen Personenstandsurkunden.

Unterlagen:

Nachweis der Identität der/der Antragsteller/in: z.B. Personalausweis oder Pass Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke ggf. Abschriften oder Ablichtungen der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll.



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

2,50 Euro pro Seite

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101