Bauantrag
Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. genehmigungsfrei oder aber anzeigepflichtig sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Spezielle Hinweise:
Antragsformular Bauantrag Baubeschreibung Betriebsbeschreibung (gewerbl. Bauvorhaben) Fragebogen Außenbereich Übersichtsplan (Außenbereich) Lageplan (M.: 1:500) Berechnung des Rauminhaltes, des Rohbau- bzw. Herstellungswertes Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (Bebauungsplan - Gebiet) Berechnung der Geschossigkeit (Bebauungsplan - Gebiet) Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder (ab 3 Wohnungen) Nachweis der notwendigen Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen Entwässerungsantrag und Entwässerungspläne Standsicherheitsnachweis Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Erklärungen Prüfeinschränkungsverordnung für den Entwurf, die Statik, Wärme- und Schallschutz Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz Statistischer Erhebungsbogen
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |