Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins

Falls Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er durch Diebstahl abhandengekommen ist, sind Sie verpflichtet, sich einen Ersatzfahrzeugschein ausstellen zu lassen. Zuständige Behörde ist der Landkreis Osnabrück.


Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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