Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeit für Spielhallen: Beantragung

Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert oder um höchstens drei Stunden verkürzt werden.

Die Ausnahmen werden grundsätzlich befristet und widerruflich erteilt.

Unterlagen:

Es wird empfohlen, eine kurze schriftliche Begründung abzugeben, warum  eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird. Die Begründung wird zusammen mit dem Antrag auf Sperrzeitverkürzung  bei der zuständigen Stelle eingereicht.



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte: