Aufstellen eines Grabsteins

Für das Aufstellen einer baulichen Anlage (Grabmal, Grabmauer) ist die Genehmigung zum Aufstellen durch den Friedhofsträger erforderlich.
Das Grabmal muß so gestaltet sein, dass es sich der Umgebung anpasst.

Antragsberechtigt ist nur der Nutzungsberechtigte.

Verweise:
Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung

Unterlagen
2-fache Skizze des Grabsteines mit Grundriß und Seitenansichten im Maßstab von 1:10 Angaben über Art und Bearbeitung des Grabsteine Angabe über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift Grabstättenbezeichnung, sofern diese nicht bekannt ist, sind die auf der Grabstätte beerdigten Verstorbenen zu nennen



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Gebühren:

20,00 Euro

Kontakte:

Frau Giesecke
05405 502 314