Antrag auf Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Erlaubnis wird für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, PKW für Ferienzielreisen, Ausflugsfahrten und im Linienverkehr erteilt.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind Anträge im
Bürgeramt der Gemeinde erhältlich. Der vollständige Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht und zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Osnabrück weitergeleitet.
Unterlagen:
Personalausweis Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht in Osnabrück (Stadt oder Landkreis) erworben wurde Nachweis über Erste Hilfe bei Krankenkraftwagen. Entfällt i.d.R. bei Führerscheininhabern der alten Klasse 2 bzw. Inhabern der Kl. C1, C und D Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV, EU- Führerschein in Scheckkartenformat) Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 oder der Klasse B ist Grundvoraussetzung Ortskundenachweis
Für die Erlaubnis Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen
Sie ferner Ihre Ortskenntnisse für das Gebiet nachweisen, in dem Sie Personen befördern wollen. Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes oder eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin Führungszeugnis (wird bei Abgabe des Antrags dirket im Bürgeramt beantragt)