Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz

Ausgabe von Anträgen zur Feststellung bzw. Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück -

Unterlagen

vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ggf. der bisher gültige Feststellungsbescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101