Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz
Ausgabe von Anträgen zur Feststellung bzw. Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück -
Unterlagen
vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ggf. der bisher gültige Feststellungsbescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101