Anforderung von Personenstandsurkunden
Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden (auch international) und Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit können sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Vergessen Sie bei Anfragen nicht, Ihren derzeitigen Namen und die genaue Anschrift mitzuteilen.
Benötigte Unterlagen:
Für die Anforderung von Personenstandurkunden sind auf jeden Fall die zum Auffinden der entsprechenden Einträge erforderlichen Angaben notwendig.
a) bei Geburtsurkunden oder auch bei Anfragen zur genauen Geburtszeit
- Vor- und Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort (genaue Bezeichnung)
b) bei Eheurkunden
- Vor- und Familiennamen (ggf. auch Geburtsname) der Ehegatten
- Heiratsdatum
- Heiratsort (genaue Bezeichnung)
c) bei Sterbeurkunden
- Vor- und Familienname des Verstorbenen
- Sterbedatum
- Sterbeort (genaue Bezeichnung)
Gebühren:
15,00 Euro für jede Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde;
Jede zweite Ausfertigung einer Urkunde kostet die Hälfte