Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Voraussetzungen
Vollendung des 63. Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten) Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bei Kürzung der Rente möglich
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung) Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein
Rechtsgrundlage:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |