Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
Voraussetzungen:
Vollendung des 63. Lebensjahres, Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten) Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bei Kürzung der Rente möglich.
Verweis:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück -
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief)
Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art
der Krankenversicherung) Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein
Rechtsgrundlage:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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und nur mit vorheriger Terminabsprache. |