Altersrente für Frauen

Voraussetzungen:

Vollendung des 60. Lebensjahres, Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich), mehr als 10 Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (auch Kindererziehungszeiten) nach Vollendung des 40. Lebensjahres.

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise ggf.Nachweise über Anrechungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung) ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein

§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)



Rathaus Gemeinde Hasbergen
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49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202