Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Der "Allgemeine Vertreter" vertritt den Bürgermeister in seinem Arbeitsgebiet (§ 61 Abs. 8 Niedersächsische Gemeindeordnung).
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Herr Klein
05405 502 320