Adressenänderung im Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

Zuständig ist der Landkreis Osnabrück. Bitte informieren Sie sich dort.



Kreishaus Osnabrück
Schölerberg 1
49082 Osnabrück


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