Ablauf des Nutzungsrechtes einer Grabstätte

Die Aufgabe des Nutzungsrechtes ist der Gemeinde schriftlich bekannt zu geben. Nach Ablauf der 25-, bzw. 30-jährigen Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen kann eine Grabstätte aufgegeben werden.

Die Grabstätte ist abgeräumt zu übergeben:
Die Bepflanzung der Grabfläche ist zu roden. Die Abgrenzung (Hecke oder Steinkannte) der Grabfläche zum Weg hin ist zu entfernen. Ein eventuell vorhandener Grabstein ist einschließlich Fundament zu entfernen. Die erforderlichen Arbeiten können von Ihnen selbst oder einer Friedhofsgärtnerei ausgeführt werden.

Unterlagen:

Nutzungsrechturkunde



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Giesecke
05405 502 314