Ablauf des Nutzungsrechtes einer Grabstätte
Die Aufgabe des Nutzungsrechtes ist der Gemeinde schriftlich bekannt zu geben. Nach Ablauf der 25-, bzw. 30-jährigen Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen kann eine Grabstätte aufgegeben werden.
Die Grabstätte ist abgeräumt zu übergeben:
Die Bepflanzung der Grabfläche ist zu roden. Die Abgrenzung (Hecke oder Steinkannte) der Grabfläche zum Weg hin ist zu entfernen. Ein eventuell vorhandener Grabstein ist einschließlich Fundament zu entfernen. Die erforderlichen Arbeiten können von Ihnen selbst oder einer Friedhofsgärtnerei ausgeführt werden.
Unterlagen:
Nutzungsrechturkunde
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |
Kontakte:
Frau Giesecke
05405 502 314