Kindererziehungszeiten / -leistungen

Ermittlung von Kindererziehungszeiten zur Berechnung von Rentenansprüchen.

Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggf. des Vaters), Geburtsnachweis des Kindes, eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist, Bankverbindung.



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202
Herr Tillner
05405 502 201