Witwen-/Witwerrente
Bereitstellung von Rentenleistungen für Witwen und Witwer
Voraussetzungen
Tod des Ehegatten
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Ehegatten (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich).
Bei Unfalltod kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichen.Witwen-/Witwereigenschaft (rechtsgültige Ehe im Zeitpunkt des Todes)
keine neue Eheschließung
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Versicherungsunterlagen oder den Rentenbescheid / Rentenmitteilung d. Verstorbenen
Bankverbindung
eigene Versicherungsnummer
Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen, Betriebsrente oder Zusatzrente)
Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die des Verstorbenen ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse (n) und Art(en) der Krankenversicherung).
--> Während der Corona-Pandemie nur | |
in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
und nur mit vorheriger Terminabsprache. |