Sterbefallbeurkundung
Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall-oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.
Bitte bedenken Sie, dass Kosten nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, sondern dass zu einem späteren Zeitpunkt noch erhebliche Kosten auftreten können (z.B. für ein Grabmal oder für eine langfristige Grabpflege). In vielen Fällen sind die Bestattungskosten nicht mehr durch Versicherungsleistungen abgedeckt. Eine rechtzeitige Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten ist deshalb von Vorteil.
Besonderheiten:
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder
Übersetzer gefertigt wurde.
Ausnahme:
Internationale (mehrsprachige) Urkunden
Folgende Urkunden sind erforderlich:
eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis bei Verheirateten: die Ehe- oder Heiratsurkunde und der Personalausweis bei Verwitweten: die Eheurkunde oder das Stammbuch der Familie und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten und der Personalausweis bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit dem Scheidungsvermerk oder die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil (bei Eheschließungen im Ausland) und der Personalausweis
Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen.
Gebühren:
je nach Anzahl der Sterbeurkunden
1. Urkunde = 15,00 Euro, jede weitere 7,50 Euro