Melderechtliche Bescheinigungen
Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Gebühren:
Gebühren fallen entsprechend der Bescheiningung an.
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101