Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:
der Handwerkskammer,oder Industrie- und Handelskammer.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
- bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
Gebühren:
Einzelfirma 22,50 Euro
GmbH & Co KG 33,75 Euro
Gbr pro Gesellschafter 22,50 Euro
Formulare
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde,
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht