Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Leistungsbeschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103