Gaststättenbetrieb: Anzeige - Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen

Wird bei einer juristischen Person, die ein Gaststättengewerbe betreibt, eine andere Person zur Vertretung berufen, so ist dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Unterlagen

Um eine Identitätsprüfung zu ermöglichen, sollten bei persönlicher Anzeigeerstattung folgende Dokumente mit sich geführt und auf Verlangen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister


Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Für die Entgegennahme der Anzeige, deren Prüfung und die Weiterleitung der Daten an die anderen Fachverwaltungen werden Gebühren erhoben.

Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem entstehenden Zeitaufwand. Maximal können diese Gebühren absehbar bis zu 280 Euro betragen. Erfolgt eine Anzeige unvollständig oder unrichtig und ist sie daher zu beanstanden oder müssen die Registerauszüge von Amts wegen angefordert werden, kann sich dies zusätzlich auf die Gebührenhöhe auswirken.

Für die Registerauszüge sind bei deren Antragstellung die hierfür besonders geregelten Gebühren zu entrichten.

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101