Führungszeugnis
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
Hinweis:
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres undmit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Verweis:
Unterlagen:
persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
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Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens