Briefwahl

Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen kann beantragen:

Wer sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb des Wahlbezirks aufhält Wer seinen Wohnsitz nach dem 35. Tag vor der Wahl in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat Wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder ähnlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Wahlraum aufzusuchen.

Briefwahlunterlagen können von den Wahlberechtigten mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Sie können aber auch direkt im Bürgerbüro durch Briefwahl wählen.

Die Briefwahl ist in der Regel möglich ab Zugang der Wahlbenachrichtigungskarte bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgehändigt oder per Post verschickt werden dürfen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Problemfällen.

Unterlagen:

Wahlscheinantrag (dieser ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder auf dieser Homepage zum Download bereitgestellt.)



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101