Briefwahl
Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen kann beantragen:
Wer sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb des Wahlbezirks aufhält Wer seinen Wohnsitz nach dem 35. Tag vor der Wahl in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat Wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder ähnlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Wahlraum aufzusuchen.
Briefwahlunterlagen können von den Wahlberechtigten mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Sie können aber auch direkt im Bürgerbüro durch Briefwahl wählen.
Die Briefwahl ist in der Regel möglich ab Zugang der Wahlbenachrichtigungskarte bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgehändigt oder per Post verschickt werden dürfen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Problemfällen.
Unterlagen:
Wahlscheinantrag (dieser ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder auf dieser Homepage zum Download bereitgestellt.)