Bauantrag

Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).

Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. genehmigungsfrei oder aber anzeigepflichtig sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Spezielle Hinweise:

Antragsformular Bauantrag Baubeschreibung Betriebsbeschreibung (gewerbl. Bauvorhaben) Fragebogen Außenbereich Übersichtsplan (Außenbereich) Lageplan (M.: 1:500) Berechnung des Rauminhaltes, des Rohbau- bzw. Herstellungswertes Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (Bebauungsplan - Gebiet) Berechnung der Geschossigkeit (Bebauungsplan - Gebiet) Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder (ab 3 Wohnungen) Nachweis der notwendigen Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen Entwässerungsantrag und Entwässerungspläne Standsicherheitsnachweis Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Erklärungen Prüfeinschränkungsverordnung für den Entwurf, die Statik, Wärme- und Schallschutz Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz Statistischer Erhebungsbogen



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden von der zuständigen Stelle nach der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Kontakte:

Frau Bensmann
05405 502 313
Herr Korte
05405 502 312
Frau Westenberg
05405 502 315