Auskunft aus dem Melderegister

Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister.

Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt werden.

Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind die Vorschriften des Meldegesetzes hinsichtlich des Meldegeheimnisses und schutzwürdiger Belange des Betroffenen zu berücksichtigen.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Vor- und Familiennamen
  • akademische Grade
  • Anschriften

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag und -ort

Um eine Auskunft erteilen zu können, werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Erklärung über die Art der Nutzung (§ 44 Abs. 1 S. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)) --> gewerbliche Nutzung:
    mit konkreter Benennung des Zweckes (Bsp.: Durchsetzung einer Forderung aus einem Kaufvertrag/Kassenzeichen etc.) --> oder private Nutzung.
  • Erklärung darüber, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG)

Im Falle einer Verwendung für Werbung oder Adresshandel ist eine schriftliche Einwilligungserklärung nach § 2 der Melderegisterauskunftsverordnung (MRAV) vorzulegen.

Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).

Unterlagen
Antrag auf einfache Melderegisterauskunft



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

für eine einfache Melderegisterauskunft (privat) 9,00 € zzgl. Portokosten
für eine einfache Melderegisterauskunft (gewerblich) 12,00 € zzgl. Portokosten
für eine erweiterte Melderegisterauskunft 20,00 € zzgl. Portokosten

Kontakte:

Frau Kindel
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101